Niedrigschwellige Betreuung
Niedrigschwellige Betreuung wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Entlastungsbetrag) gewährt. Diese Angebote sind keine klassischen Pflegeleistungen, es sind vielmehr zusätzliche Betreuungsleistungen, die Menschen mit einer psychischen Erkrankung benötigen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gleichzeitig sollen mit den niedrigschwelligen Betreuungsleistungen pflegende Angehörige entlastet werden. Voraussetzung für die Leistungen ist ein Pflegegrad. Die Betreuung richtet sich nach individuellen Wünschen und Bedarf und kann in den Räumen des Dienstes oder auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.
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